EDLE viel ehr- und tugentsame insonders gönstige vielgeliebte fraw schwegerin, derselben sein vnsere sämptliche freundtwillige dienste vnd alles gutten zuvor. Vnd kan deroselben hiemit freundtlichen nitt pergen, das vns der ochße, so der herr schuager zu vnserer notturfft aingekaufft, vns wohl zu handen kommen. Thuen vns dero darumb gehabten mühe zum höchsten vnd fleißigsten bedancken, wollens auch vff alle vorfallende gelegenheit eußerstes vermögs nach zu verschulden nitt vnterlaßen.
Was nuhn das verhörte gutt betrifft, das der herr schuager vnd fraw schuegerin vns zu gefallen in bestallung haben, deran geschiht vns gleichßfals zum höhesten ahngenehmsten gefallen. Wollen auch gegen gemeldte zait, alsnemblich vmb Bartholomei, daßelbe zu besehen ainen von vns abfertigen, allerdinges hierumb vnd schließlichen beschaid zu macchen.
Für die bieren thuen wir vns gleichßfals zum höchsten bedancken.
Vns hiemit göttlicher almacht getreulich entpfhelendt.