VNSERN gonstigen grueß zuuor. Ehrnuester lieber besonder, Wir haben ewer schreiben empfangen vnd was jhr wegen richtiger erlegung der 10000 thaler, damit euch Vnsere vnmundige vettern vnd pflegesohne, die junge hertzogen zu Meckelnburgk etc., verhafft, an Vns gelanget, daraus vernommen. Nun ist nicht ohnedas gegen negst verschienen ostern diejennigen bej denen hochermelter Vnser pflegesohne rentmeister Andr: M[eyer] ewerntsowol auch anderer mehr leute halber geldt besprochen, welche jhm auch darauff gewisse vertrostung gethan, einen bloßen geschlagen. Wir haben aber dagegen in andere wege die versehung gethan, das man baldt hernacher die summa, so jhr haben sollet, zu wege gebracht, welche summa auch bereits vor negst vergangen Johannis baptistæ alhie zur stedte gelegen, wie dan auch solch geldt hirselbst noch liegt, vnd hette man es, wan nur dasieder darumb anfurderung geschehen where, gegen wiedereinandtwortung der außgegebenen verschreibung wol mechtig werden konnen. Vnd mugen Wir euch hieneben nicht bergen, das Eßke Bilde vor Johannis einen seiner diener zu Vns gen Dobbran geschicket, vnd sich alda erkundigen laßen, ob das geldt verhanden where, deme Wir wieder anzeigen laßen, weil Wir alle stunde des rentmeisters ankunfft mit dem gelde vermütendt wheren, das er auff Johannis bej Vns wiederumb ansuchens vnd alßdan des geldes gewertig sein solle, es hat sich aber derselbe so weinig auf Johannis alse auch seidt der zeit bej Vns nicht angegeben; where es aber geschehen vnd er hette die außgegebene Verschreibung mit sich gebracht, solte auch gestracks die außzehlung darauff erfolget sein, vnd konnet jhr dahero ewers geldes auch nochmaln wol mechtig werden. Welchs Wir euch hinwieder zu gnediger erklerung nicht wollen verhalten, vnd Wir seind euch mit gnaden geneigt.