Redaktion: J.L.E. Dreyer og Zeeberg, P.  
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EXEMPLUM LITERARUM ELECTORIS BRANDENBURGENSIS AD REGEM DANIÆ.

DURCHLEUCHTIGER könig, E:K:W: seindt Vnsere freundtwillige dienste vndt waß Wir der vatterlichen verwandtnuß nach viel mehr ehr, liebs vndt guts vermögen, allzeit zuuor. Freundtlicher hertzvielgeliebter herr vetter vndt sohn, E:K:W: geruhen freundtlich, jhr den einschluß vorlesßen zue laßen, wes gestalt Wir von den ehrenuehsten Vnsern lieben besondern Tycho Brahen vmb intercessionschrifft an E:K:W: bittlich angelanget vndt ersuchet worden.

Ob Wir nuhn wohl nicht gemeinet E:K:W: mitt etwas, so derselben zue wieder sein möchte, verdrisßlich zue sein, dahero Wir denn auch fest hierundter (sintemahln was ausser seinen Tycho Brahens bericht, wie es vmb seine sachen gewandt, eigenlich nichts bewust, zue dem auch E:K:W: Vns dermasßen bekandt, das sie auch ohne vnsere vorschrifft einen jeden was billich wiederfahren zue lasßen geneigt) bedenckens getragen, dannoch aber vndt weil Wir sein suchen, bitten vndt erbietten gleichwohl nicht vnbillich vermergken, zue dem auch bey E:K:W: nicht vernommen, das sie ihme mitt vngnaden gewogen sein soltten, so haben Wir endtlich seinen vndterthenigen suchen statt geben, vndt die gebetene vorbittschrifft fuglich nicht verweigern mögen. Ersuchen dem nach E:K:W: hier mitt ganz dienst- vndt freundtlich bittendt, E:K:W: solches nicht allein von Vnß nicht vbel aufnehmen, sondern auch sein Tycho Brahens wegkziehen auß Dennemargk im keinen vngnaden |vermergken vndt sein gnedigster könig vndt herr sein vndt bleiben, auch nach dero gelegenheitt die Verordnung thuen wollen, daß ihme, seinen ferner vndterthenigst suchen vndt bitten nach, sowoll der hienwegnehmung seiner vff der insul zue Vranenburgk noch habenden jnstrument vndt waß ihm aldar mehr zueständig sein möchte, vndt dann erstettung seines angezogenen Verlages, als auch der perpetuirten fundation halben zue nutzlicher werkstellung deß astronomischen studij, gewelfahrt, vndt er also hierinn, inn einem vndt dem andern, so viel muglich dieser Vnser, ihm zwar zue gnaden aber E:K:W: gar nicht zue einigen vorgrifft, gemeinten intercession seiner geschöpften hofnung nach empfindtlich geniessen möge. Das wirdt er sich vngezweiffelt nach höchsten seinem vermögen zuuordienen bevleisßigen, vndt Wir seindt E:K:W: zu allen behaglichen freundtwilligen diensten jederzeitt geflisßen.

V:G:g: Jochim Friederich
churfurst zue Brandenburgk.