DURCHLEUCHTIGER hochgeborner fürst, E.F.G. seindt meine vnterthenige bereitwillige dienste iedertzeit bestes fleißes zuuor. Gnediger furst vnnd herr. Daß E.F.G. mir auff mein junsthin verschinnes monnats julij gegebenes schreibenn dero gnedige antwordt nicht allein vbersendet vnnd ihr mein propositum vnnd furnehmen wollgefallenn lassen, sondern auch so ein herrlich commendationschreiben ahnn die röm. kay. maytt. gnedig communiciret vnnd wiederfahren lassen, darahn haben E.F.G. mir eine beson|dere gnadt vnnd wolthat bewiesenn, vnnd thue deßhalbenn gegen E.F.G. mich inn aller vnterthenigkeit vnnd zum höchstenn darfur nicht alleine bedanckenn, sondernn erkenne mich auch schuldig, daßelbe vmb E.F.G. nach eusserstem meinem vermugenn iederzeit hinwider inn vntherthenigkeit zuerkennenn.
Dieweil dan auch ab E.F.G. gnedig ahn mich beschehenen schreibenn ich vermercket, daß E.F.G. jhr mein vberschicktes buch de mechanica astronomia lieb vnndt angenehm sein vnnd in dero furstliche bibliotheck aufhebenn vnd stadt findenn lassen, so ist mir solchs zuuemehmenn gantz erfreulichen gewesen, vndt thue E. F. G. daß ander vonn meiner restitutio affixarum stellarum, welches jch auch höchstgedachter röm. kay. maytt. vnterthenigst dediciret, vnterthenig vberschickenn, worahn jch vber die zwanzig jahrlang nebens andern astronomischen sachen mit hochem fleiß [gearbeit] vnndt zugebracht, also das (ohne ruhm zu [melden) in] dieser zeit nie keiner solchen fleiß vnd [muhe hat an] gewendet, dan diese ... minuto vnnd (wo es von ... [du]rch meine große vnnd ... uiret vnnd nachgerech-... astronomi nur den sechsten theill eines gradus verzeichnet vnnd doch bißweilenn vber einen gantzenn gefeilet habenn, bin aber nicht willens, daßelbe so balt, alweiln es mich viell muhe vnnd vnkost gestandenn, inn druck alß publiciren zulassen, sondern es nur manu scriptum, wie dieses, jhrer kay. maytt. zuofferiren.
Langet derhalbenn ahn E.F.G. mein vntertheniges fleißiges bitten, E.F.G. wollen solches nichtweniger alß das vorige von mir gnedig auf- vnndt ahnnehmen vnnd inn dero bibliotecam zum gedechtnuß verwahrenn vnnd aufhebenn lassenn, auch iederzeit mein gnediger furst vnnd her, wie bißhero geschehen, sein vnd bleibenn. Jn solchem gegen E.F.G. mein danckbares gemuedt zuerzeigenn, soll vnnd will jch mich iederzeit vngespart meiner geringfuegigen dienstenn eußersten vermugens vnterthenig erfinden lassenn. Thue hiemit E.F.G. sambt dero hertzvielgeliebten gemahlin inn den schutz vnndt schirm Gottes deß allmechtigen zu langer bestendiger [ge]sundtheit vnnd fürstlicher wolfart getreulich befehlen.