Redaktion: J.L.E. Dreyer og Zeeberg, P.  
previous next
|DEM WOLGEBORNEN HERRN, HERRN EHRENFRIDT VON MINCKWITZ, FREYHERRN ZU MINKWITZBURG AUF HOLESSHAU VND DREHNA, ROM. KAY. MA:T. APPELLATION-RATH, MEINEM IMBESONDERN GUNSTIGEN HERRNN VNND GUETTEN FREUNDT.

WOLGEBORNER, jnbesonder gunstiger herr vnd freundt. Nach wunschung freindtlichenn gruesses, auch erböttung meiner gantz willigenn vnnd geflissenen dienstenn gebe jch dem herrn hiemit freindtlichenn zuuerstehenn, wie das der wolgeborene herr Carolus freyherr von Wartenberg gestrigen tages mich alhie auf dem kaiserlichenn schloß Bennatig besuchet, vnnd vnter anderem vermeldet, das der herr auf die pfingstfeyertage bey jhme zu sein gentzlichen bey sich beschlossenn vnd zugesagt habe. Gelanget demnach an den herrnn mein freindtliches biettenn, derselbige wolle mich gunstchtiglichenn wiessenn lassenn, welchen tag der herr jhm es proponiret habe, damit jch mich vnd die meinigen auf die reise præpariren möge. Vnd nachdem der her auch hatt mir gunstchtiglichenn gehlobet, das er diesen weg ziehen will, vnd mich alhie zu besuchen ..., damit wir mit einander hinziehen, dan ich jhm auch haben zusagen mussen, bey jhme zu sein. Versehe mich gennzlich, dass der herr dis nit abschlagen werde. Jn den sachen, davon ich mit dem herrn vertreulich geredet habe, bitte jch den herrn ganz freindtlichenn, derselbige wolle di mitlerzeit wol erwegenn, vnd wan wir, ob Gott wil, zusammen kommen, mir mit einem gutten rat darin erscheinen, dan ich gentzlich muß darzu thun was sich geburet, ut meum et meorum honorem, pro ut decet, legitime tuear. Welchs jch nach vermögenn vmb den herrn vnnd all den seinigenn zuuerschuldenn jederzeitt gantz willig wiel erfundenn werdenn. Vnd thue hiemit den herrnn jch jn schutz des Almechtigenn treulichenn befehlen.

Des herrn altzeit dinst- und freindtwilliger
Tycho Brahe
Eign h.