Udgiver: Zeeberg, P.   Tekst og udgave
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COPIA LITERARUM MISSARUM AD DUCEM VLDARICUM.

DURCHLEUCHTIGER hochgebornner furste. E:F:G:sein meine vntherthenighe, bereidtwillige dienste allzeit bevor. Gnediger herr, demnach E:F:G:in allen gnadenn mir vnd meinen studis zugethon zusein, ich hiebevornn gnuchsam vernohmenn, welches auch vnter andern E:F:G:do mit gnedichlich beweisen, das E:F:G: mich fur etzlichen Jahren ihn meiner behausung auff der insell Huenna gnedichlich zu besuchenn, vnnd meinne daselbst angerichtete sachen zu besehenn gewirdiget, daafür ich nochmals E:F:G:mit vnterthenigkeitt danchen thue.

So kan E:F:G:zu vermelden jch nit vnterlasen, welcher gestalt ich gewiser hochwichtiger vrsachen halben, die viell anders beschaffen, als vieleicht in gemein davonn magk geredet werden, deren vmbstende jch doch alhie will vorbey gehen, dieweill es in die fedder allis nicht woll zu bringen ist, aus meinenn lieben vatterlandt Dennemarck mich begeben, vnd doch aus sonderlichen bedencken bißanhero nicht hab weitters ziehen wollen alls in E:F:G: stadt Rostogk, welche gleich auf der grendze zwischen Deutschlandt vndt Dennemarcke belegen, zweiffuell auch nicht, wen E:F:G: die vmbstende an gerechter vrsachen, so mich zu solchem genotdrenget, daß jch in diesem meinen hohen alter, vndt mit nicht geringen haußgesinde, beladen, alles auf der jnsell Huenna, so ich mit vielfeltiger vnd fast vngleublicher muhe vnd bekostung vber die zwandzigk jhar angerechtet vnd ins werck gebracht hab, verlassen, mich vnd de meinen mit groser vngelegenheit frembd machen musßen, grundtlich erfahren werden. Es werden E:F:G:zu herdzen annehmen, vnd darüber ein gnediges mitleiden haben, das der woll angefangen vndt fast vollendte trefflich arbeit, welche sich vielle hohes standes, vnd andere vorneme gelærtte leutte, hin und wieder schier inn gantze Europa seher woll gefallen lasßen, vnd ein groses verlangen darnach gehabt, vndt noch haben, das diese hochnudzbare arbeit, welche ihnn viellhundert jaren niemandtz mit sulcher muhe vndt fleis, jedoch mir ohne ruhm zu reden, sich vnterstehen wollenn, ann den tagk gebracht, vnd zu gemeinen nutz publicat werden möchten, so plötzlich vnnd vnuermutlich vnterlasen, vnd fast zu nicht soll gemacht werden. Dahero zwar meinen gnedigsten kunig vnd lieben vatterlandt, welchem sulches furnemblich zu ehren vnd löblicher nachsag angestellet war, bey frembden nationen vielleicht nictt woll wirt außgeleget, das solche löbliche werck nictt itzo so woll als bey könnig Friderichs, hochlöblicher gedechtnuß, zeitten, wie auch ihm nachfolgenden interregno, solte gebürlicher weis erhalten vnd bestettiget werden, welches mir warlich vonn hertzen wehe thutt, das sulches meinen gnedigsten herren vnd kunigh vnd vielgeliepten vatterlandt von meinent wegen nach geredet sein solthe, vnd hette giernne geheim, das keine notwendigkeit dieses verursacht, wie ich dan auch lange zeit mitt groser gedult alles ertragen, vnd beserung jedoch vergeblich gehoffet. Wo vonn zwar viell zu berichten were, wen ichs nicht dafur achten thette, daß es beser sey alles noch zur zeit in stillheit pleiben zu lasßen, vnd dieweill ichs vor mein person nictt hab endern können, muß ichs es auch Got vnd der zeit alßo befehellen. Derwegen ich mich zu E:F:G:in vnterthenigkeit versehe, E: F: G: werden darob, daß ich allhie jn E:F:G:statt mit sampt meinen haußgesinde ein zeit langk, biß die gelegenheit sich anders erreuget verhalte, kein vngnedigen mißgefallen tragen, sondern mit Dero F: gnaden vnd gunst wie hiebeuor gnediglich gegen mich bewogen sein vnd bleiben. Bitte darneben dienstliches fleisses, es wollen E:F:G:mir mit gutten ratt gnedichlich erscheinen, wie etwa diesße hochlöbliche astronomische sachen, die ich in so viel jaren mit vnglauplicher mue vnd vnkosten getreiben vnd vorgesetzt hab, ferner befordert mugen werden. Das im fhall es ie in Dennemarck über hoffnung hernacher nit meher gescheen solte, das sölche löbliche kunst alda gehandthabt vnd befurdert, dennoch anderswo im römischen reich demselben zu ehrenn durch notturfftige mitteil vnd ersprießliche furschub erhalten vndt ad posteros continuirt werden möge. Daran E:F:G:nict alleinne mir vnd den meinen eine gnedige gutthat betzeigen wirt, sondern es werden auch E:F:G:das E:F:G:die hochlöbliche vhralte kunst alßo befördert, bey mennichliche vnd sonderlich bey den nachkommen grosen rühm, lob vnd ehr erlangen. Vnd ich soll es auch in meinen publicandis operibus mit aller danckbarkeit erkennen, vnd löblich zu preisen nict vntterlasßen. Thue hiemis E:F:G:zu langwiriger gesondtheit vnd freidsammer regerung dem gnedigen schudz des Allmechtigsten, mit sampt E: F: G: viellgeliepten gemallin, getrewlich befehellen.