Udgiver: Zeeberg, P.   Tekst og udgave
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[TYCHO BRAHE AD VIDUAMHENRICI RANTZOVII].

EDLER vnnd vielthugendsam fraw statthalterin, jnbesonders gunstige gutte freundin. Nechst meines freundtlichen grusses vnd willigen dienstes fermeldung geb ich der frawen gantz freundlich zuwissen, das nachdem ich vernommen, daß mein vertrawtter gutter freunndt vnd blutverwanter in Dennemark, Eske Bilde, nicht zeittlich genung hat zuwissen bekommen von der hauptsumme im land zu Holstein zu bezahlen vnnd meinen brieff wiederumb einzulössen, so hab ich ihm wiederumb davon geschrieben, vnnd alle gelegenheit noch einmahl verstendiget, vnnd danebenst copien von brieffuen darzugehörig geschicht, worauff ehr mir wiederumb zugeschrieben, das er alles auff nechstkumpfftigen vmbslag in diesen lauffenden jahr von meinetwegen will richtigmachen. Bitt darumb gantzfreundtlich, die fraw stathalterin wolt eß alles hierin zum besten auffnehmen, vnnd bei dem herrn Diderich von Dingcklauben handlen, das er wolle zufrieden sein biß auf vorgenante zeit; die zinß aber, welche zu nechstvorgangnen vmbslag sollte ausgelegt werden, vorsihe ich mich sey zu rechter zeitt bezahlt. Ferner wolte ich die fraustathalterin gantz freundtlich gebeten haben, daß sie wolte mit allen den eeissenwerck vnd was anders ich alda zu Wandeßbech vmb mein eigen geldt nöttwendig machen lassen, ein richtig anordnung thun, daß eß mihr möchtte wiederumb erstattet werden, vnd nicht ferner auff dero vielgeliebten sohn Bredo, dem ich davon fleissig geschrieben (vnd er mir dog nichtes geanttuort), schicken, furnemlich dieweill, wie ich vernommen, die fraw willenß ist, gedachtem jhren sohn Wandeßbech abzuhandellen vnd selbst einzuhaben. Jch weß genugk, daß die frauw mein schaden nicht begehret, vnd was zuvor darahn von jhren lieben herrn stathalter, seligen dechtnuß, bezalt ist worden, davon die fraw woll bescheid weiß, kan davon abgeregnit werden, bitt nuhr, daß daß vbrige mihr möchtte bezalht werden, vnd meinem factor zu Hamburgk, Symon von Petkom, zugesthelt, der auch nebenst den herrn zu Hamburgk, smid Jacob Holsten, von allen bescheid weiss zu sagen, vnnd darauff zu quitiren. So fern aber der frawen nicht geliebt die vbrige eisentrallien, vnd waß sonst von eisenwergk da gemacht ist, zu behallten, bitt ich, daß gedachten meinen factor muge vergonnet werden, daß er dasselbige alleß, so fur meinem gehlt ist beköstiget vnd nicht bezalt, muge wiederumb wegknehmen, vnd ein theill davon ihn Hamburgk wiederumb zu gelde machen, daß furnembst aber, so von eissenwergk ist, mihr nebenst denn andern meinen guttern so bald nach ihr röm. kay. may., vnserm gnedigen herrn, schrifftlich an die herrn von Hamburgk begehr, dieselben heraufkommen zu schicken.

Jch vorsihe mich zur frawstathalterin, daß sie mihr diss nicht abslagen wirt, sondern mit dem ehesten, weill eß nun bei anderthalb Jahren gewehrt vnd auffgeschoben ist, ein eigentlichen bescheid hierauff machen. Wohrin ich kan die frawstathalterin oder einigen von jhren kindern nach meinem vermugen wiederumb dienstlich sein, will ich allzeitt gantz guttwillig gefunden werden, vnd thu hiemit die fraw stathalterin sambt allen den ihrigen in schütz vnd schirm deß Allmechtigen treulich befehlen.